VertragsHeld

Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag, Frist & Vorlage

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist einer der einfachsten Wege, jedes Jahr mehrere Hundert Euro zu sparen — wenn du den Stichtag kennst.

Der wichtige Stichtag: 30. November

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum Jahresende und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Deine Kündigung muss also bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absende-Datum — kündige lieber ein paar Tage früher.

Sonderkündigungsrecht — auch außerhalb des Stichtags

Unabhängig vom 30. November kannst du kündigen, wenn:

Schadenfreiheitsklasse wird mitgenommen

Deine über die Jahre erfahrene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt erhalten und wird automatisch an den neuen Versicherer übertragen. Du verlierst also keinen Rabatt durch den Wechsel.

So wechselst du Schritt für Schritt

  1. Vor dem 30. November die Tarife vergleichen (Beitrag, SF-Rabatt, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung).
  2. Neuen Vertrag abschließen — der neue Versicherer übernimmt oft die Kündigung.
  3. Alte Police fristgerecht kündigen (schriftlich, mit Bestätigung).
  4. Kündigungsbestätigung und neue Police aufbewahren.

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Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Bei den meisten Verträgen zum Jahresende — mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, also bis zum 30. November. Die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung sofort wechseln?

Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen — auch außerhalb des Stichtags.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?

Ja. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird beim Wechsel automatisch an den neuen Versicherer übertragen — der alte Versicherer meldet sie.

Kfz-Police im Blick behalten

VertragsHeld erkennt die Kündigungsfrist deiner Kfz-Versicherung automatisch und erinnert dich rechtzeitig vor dem 30. November — und der Versicherungs-Ausmister zeigt, ob du woanders doppelt oder zu knapp versichert bist.

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar.