VertragsHeld

Stromvertrag kündigen: Vorlage, Frist & Anleitung

Ob Umzug, Preiserhöhung oder besserer Tarif — so kündigst du deinen Stromvertrag korrekt und fristgerecht.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Stromvertrag?

Seit der Reform des Verbrauchervertragsrechts gilt: Laufzeitverträge dürfen eine Mindestlaufzeit von maximal 24 Monaten haben. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch monatlich kündbar — eine automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr ist nicht mehr zulässig.

In der Grundversorgung kannst du sogar mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht dein Anbieter den Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen — unabhängig von der eigentlichen Laufzeit. Der Anbieter muss dich über die Erhöhung rechtzeitig informieren.

So kündigst du Schritt für Schritt

  1. Kündigungsfrist und Vertragsende prüfen (steht im Vertrag oder auf der Jahresrechnung).
  2. Kündigung schriftlich verfassen — am besten mit Bestätigung anfordern.
  3. Per Post (Einschreiben) oder über das Kundenportal senden.
  4. Bestätigung aufbewahren.

Kostenlose Musterkündigung

Kopiere diese Vorlage und ergänze deine Daten:

Kündigen oder direkt wechseln?

Ein wichtiger Tipp: Wenn du sowieso zu einem günstigeren Anbieter willst, musst du nicht selbst kündigen. Schließt du online einen neuen Stromvertrag ab, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten Versorger automatisch. So vermeidest du eine Versorgungslücke. Nur wenn du in die Grundversorgung zurück willst oder umziehst, kündigst du selbst. Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieter wechseln.

Häufige Fehler beim Kündigen

Nie wieder eine Kündigungsfrist verpassen

VertragsHeld scannt deinen Stromvertrag per Foto, erkennt die Kündigungsfrist automatisch und erinnert dich rechtzeitig. Die Kündigung erstellst du mit einem Klick.

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.