Versicherung kündigen & wechseln
Ob Kfz, Haftpflicht oder Hausrat – wer regelmäßig vergleicht, spart bei gleicher Leistung oft spürbar. Hier die wichtigsten Fristen.
Kündigungsfristen je Versicherung
- Kfz-Versicherung: meist zum 31.12., Kündigung bis spätestens 30.11. (1 Monat vorher).
- Privathaftpflicht: in der Regel 3 Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres.
- Hausratversicherung: ebenfalls meist 3 Monate zum Vertragsende; nach Mindestlaufzeit oft jährlich kündbar.
- Sonstige (Rechtsschutz, BU, etc.): 3 Monate zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode.
Sonderkündigungsrecht – dein stärkster Hebel
Du kannst außerordentlich kündigen, wenn:
- der Beitrag erhöht wird (ohne mehr Leistung) – meist 1 Monat ab Mitteilung,
- ein Schadensfall eingetreten und reguliert wurde,
- sich dein Lebensumstand ändert (z. B. Auto verkauft, Umzug).
So wechselst du richtig
- Erst neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen – besonders bei Pflichtversicherungen wie Kfz (Doppelversicherung vermeiden, Versicherungslücke verhindern).
- Schriftlich kündigen mit Versicherungsnummer und zum korrekten Termin.
- Bestätigung anfordern und aufbewahren.
Kostenlose Musterkündigung
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine [Versicherungsart] mit der Versicherungsnummer [XXX] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"
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