VertragsHeld

Versicherung kündigen & wechseln

Ob Kfz, Haftpflicht oder Hausrat – wer regelmäßig vergleicht, spart bei gleicher Leistung oft spürbar. Hier die wichtigsten Fristen.

Kündigungsfristen je Versicherung

Sonderkündigungsrecht – dein stärkster Hebel

Du kannst außerordentlich kündigen, wenn:

So wechselst du richtig

  1. Erst neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen – besonders bei Pflichtversicherungen wie Kfz (Doppelversicherung vermeiden, Versicherungslücke verhindern).
  2. Schriftlich kündigen mit Versicherungsnummer und zum korrekten Termin.
  3. Bestätigung anfordern und aufbewahren.

Kostenlose Musterkündigung

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine [Versicherungsart] mit der Versicherungsnummer [XXX] ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31.12. Die Kündigung muss bis zum 30.11. (ein Monat vorher) beim Versicherer sein.

Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, kannst du innerhalb von meist einem Monat ab Mitteilung außerordentlich kündigen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Haftpflicht und Hausrat?

In der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind viele Verträge auch monatlich oder jährlich kündbar.

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