Deine Verträge. Dein Geld. Deine Kontrolle.

Lade einen Kontoauszug hoch — VertragsHeld erkennt automatisch alle Abos, Versicherungen und Kredite. Sparpotenzial sehen, Fristen nie verpassen, mit einem Klick kündigen.

DSGVO · deutsche Server Alle Funktionen kostenlos Keine Kreditkarte

Monatliche Kosten

187,50 €

-12% vs. Vormonat

Vodafone Mobilfunk

39,99 €

Allianz Haftpflicht

8,90 €

Netflix Standard

13,99 €

McFit Mitgliedschaft

24,99 €

5 Verträge aktiv23,40 € Sparpotenzial

So funktioniert's

In drei einfachen Schritten zur vollen Kontrolle über deine Verträge.

Schritt 1

Vertrag scannen

Foto machen — die KI liest alles raus.

Schritt 2

Überblick bekommen

Alle Verträge, Kosten, Fristen auf einen Blick.

Schritt 3

Sparen & Kündigen

Günstigere Tarife finden und mit 1-Click kündigen.

Warum VertragsHeld?

Alles, was du brauchst, um nie wieder Geld an vergessene Verträge zu verlieren.

Kontoauszug-Import

Ein PDF hochladen — die KI erkennt automatisch alle laufenden Verträge.

KI-Vertragsscanner

Vertrag abfotografieren, die KI liest alle Details aus.

Spar-Radar

KI-Einschätzung, ob du zu viel zahlst – mit Tarifvergleich.

Preiserhöhungs-Wächter

Erkennt Preiserhöhungen und dein Sonderkündigungsrecht.

Frist-Alarm

Nie wieder eine Kündigungsfrist verpassen.

1-Click Kündigung

Kündigungsschreiben in Sekunden erstellen – inkl. Bestätigungs-Tracking.

DSGVO-konform

Deine Daten bleiben verschlüsselt auf deutschen Servern.

Kostenlos starten

Alle Funktionen sind kostenlos, ohne Vertragslimit.

Welche Frist gilt für welchen Vertrag?

Die Kündigungsfrist steht in jedem Vertrag, das Gesetz setzt ihr aber Grenzen. Diese Übersicht nennt die Regeln, die bei den häufigsten Verträgen gelten, jeweils mit Fundstelle. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Vertrag und LageRegelQuelle
Strom in der GrundversorgungKündigung mit zwei Wochen Frist in Textform, ohne gesondertes Entgelt. Siehe Stromvertrag kündigen.§ 20 StromGVV
Strom oder Gas, PreiserhöhungDer Lieferant muss Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren. Du kannst ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Beim Gas hilft der Ratgeber Gaspreis sparen.§ 41 Abs. 5 EnWG
Strom oder Gas, UmzugAußerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, zum Auszug oder später. Der Ablauf steht im Ratgeber Stromanbieter wechseln.§ 41b Abs. 5 EnWG
Regelmäßige Leistungen mit Standardklauseln, zum Beispiel Fitnessstudio oder StreamingErstlaufzeit höchstens zwei Jahre, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Frist, Kündigungsfrist vor Laufzeitende höchstens ein Monat. Wie du den Termin ausrechnest, zeigt Kündigungsfrist berechnen.§ 309 Nr. 9 BGB
Online oder an der Haustür abgeschlossenWiderruf binnen 14 Tagen ohne Begründung, Frist ab Vertragsschluss. Mehr dazu unter Vertrag widerrufen.§ 312g, § 355 BGB

Ein Rechenbeispiel zur Preiserhöhung

Die Zahlen sind angenommen. Ein Mobilfunktarif steigt von 29,99 € auf 34,99 € im Monat. Das sind 5 € mehr im Monat und 60 € mehr im Jahr. Bei Strom wirkt schon ein kleiner Aufschlag: 4 Cent mehr je Kilowattstunde kosten bei 3.000 kWh Jahresverbrauch 120 € zusätzlich. Soll der neue Strompreis am 1. Dezember gelten, muss dich der Lieferant bis spätestens zum 1. November informiert haben. Du kannst dann zum 1. Dezember kündigen und musst keine Laufzeit abwarten. Wer die Mitteilung nicht bemerkt, verpasst diese Gelegenheit leicht. Genau dafür gibt es den Preiserhöhungs-Wächter in VertragsHeld.

In welcher Reihenfolge du vorgehst

  1. Prüfe, ob du noch widerrufen kannst. Das gilt nur für kurz zuvor online oder an der Haustür geschlossene Verträge.
  2. Prüfe, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs.
  3. Sonst kündigst du ordentlich zum nächsten Termin. Ist die Frist schon vorbei, hilft der Ratgeber Kündigungsfrist verpasst.
  4. Bei einem Anbieterwechsel sicherst du erst den neuen Vertrag und lässt den alten zum Vertragsende auslaufen.

Alle Ratgeber findest du im Ratgeber-Überblick.

Kostenlos

Alle Funktionen sind kostenlos.

  • Unbegrenzt Verträge
  • KI-Scan & Kontoauszug-Import
  • Spar-Radar
  • Preiswächter: Spar- & Preiserhöhungs-Alarme
  • Frist-Alarm in der App und per E-Mail
  • Kündigung erstellen
  • Steuer-Export (CSV)
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Häufige Fragen

Ja. Alle Funktionen sind kostenlos: unbegrenzt Verträge, KI-Vertragsscan und Kontoauszug-Import, Spar-Radar, Preiswächter-Alarme, E-Mail-Erinnerungen, Steuer-Export und das Erstellen von Kündigungen. Keine Kreditkarte nötig.

Absolut. Alle Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert. Wir sind vollständig DSGVO-konform und geben keine Daten an Dritte weiter.

Alle Arten von Verträgen: Mobilfunk, Internet, Strom, Gas, Versicherungen, Streaming, Fitness, Miete und mehr. Unser KI-Scanner erkennt die meisten gängigen Vertragsformate.

Nein. VertragsHeld hilft dir beim Verwalten und Kündigen deiner Verträge, bietet aber keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren.

Selbstverständlich. Du kannst jederzeit in den Einstellungen dein Konto und alle gespeicherten Daten unwiderruflich löschen. Das ist dein gutes Recht.

Der Spar-Radar bewertet deine Verträge mit Hilfe von KI und gängigen Marktpreis-Spannen und gibt dir eine Einschätzung, ob dein Preis fair oder zu hoch ist – inklusive geschätztem Sparpotenzial. Für den konkreten Tarifvergleich verlinken wir dich zu unseren Partnern (Verivox, Check24, Tarifcheck). Die Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte, keine Garantie.

Maßgeblich ist der Vertrag. Das Gesetz setzt Grenzen: Bei Standardklauseln darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen und die Kündigungsfrist vor dem Laufzeitende höchstens einen Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Stromgrundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV). VertragsHeld speichert die Frist zu jedem Vertrag und erinnert dich mit dem Frist-Alarm.

Nicht zwingend. Der neue Lieferant kann die Kündigung in deinem Auftrag aussprechen, der bisherige Lieferant muss sie dann bestätigen (§ 41 Abs. 8 EnWG). Wichtig ist, dass der Lieferbeginn zum Ende des alten Vertrags liegt. Den Ablauf mit den Fristen erklärt der Ratgeber „Stromanbieter wechseln“.

Bei Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Du brauchst keine Begründung (§ 312g, § 355 BGB). Für einzelne Vertragsarten gibt es Ausnahmen, die § 312g Abs. 2 BGB aufzählt.

Bereit, den Überblick zu bekommen?

Starte in unter 2 Minuten — Vertrag scannen oder Kontoauszug hochladen, den Rest erledigt die KI.

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